Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Durchführung von Kanutouren
1.Vertragsabschluss
Sie können ihre Kanutour telefonisch, schriftlich, per Fax oder E-mail bestellen. Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt durch Annahme in Form unserer Bestätigung verbindlich zustande. Bestätigt wird in der Regel schriftlich, kann aber auch, falls eine Kanutour kurzfristig gebucht wird, fernmündlich erfolgen. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so stellt diese ein Vertragsangebot dar. Der Vertrag gilt als angenommen, wenn gegen die Bestätigung nicht widersprochen wird.
Alle Teilnehmer einer Kanutour müssen schwimmen können. Nichtschwimmer müssen sich dem Personal oder dem Tourleiter melden. Eine körperliche Eignung zur Teilnahme an einer Kanutour setzten wir bei Anmeldung voraus.
Das Tragen von Schwimmwesten ist Pflicht und ist Bestandteil des Vertrages.
Es besteht für alle Teilnehmer Mitwirkungspflicht. Der Kunde ist verpflichtet, beim Beladen der Boote auf die Trailer behilflich zu sein, falls nicht ausreichend Personal zur Verfügung steht. Minderjährige dürfen nur in Begleitung von Erwachsenen an einer Kanutour teilnehmen.
2.Stellvertretung
Erfolgt die Anmeldung zu einer Kanutour auch für Dritte, so versichert der Anmeldende, daß er aussdrücklich zur Anmeldung befugt ist. Soweit eine Anmeldung für Minderjährige vorliegt, versichert der Kunde, daß die Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Auf unser Verlangen hin hat der Kunde den Nachweis darüber zu erbringen.
3.Leistungen, Preise, Bezahlungen
Die von mosel-kanutours geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus den Leistungsbschreibungen auf „mosel-kanutours.de“ oder Prospekten. Die ausgeschriebenen Preise sind Endpreise soweit nicht anders vereinbart.
Bezahlung erfolgt je nach Vereinbarung, in bar bei Fahrtantritt , oder als (anteilige) Vorabüberweisung auf unser Konto.
4. Rücktritt durch den Kunden
Sie können jederzeit vor Beginn der Kanutour vom Vertrag zurücktreten. Wir behalten uns allerdings vor, für unsere Aufwendungen eine Entschädigung zu verlangen. Wir berechnen den Ersatzanspruch nach unserer Wahl oder unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum Beginn der Kanutour
bis zum 14. Tag vor Beginn der Kanutour 30 Prozent
ab dem 13. Tag bis zum 3. Tag vor dem Beginn der Kanutour 50 Prozent
ab dem 2. Tag sowie bei Nichtantritt der Kanutour 90 Prozent des Tourpreises. Wir bieten unseren Kunden allerdings die Möglichkeit, uns einen geringeren Schaden nachzuweisen.
5. Rücktritt durch den Veranstalter
mosel-kanutours kann bis zur letzen Minute vom Vertrag zurücktreten, wenn besondere Ereignisse wie Hochwasser, Sturm, Gewitter und Umweltkatastrophen einen sicheren Verlauf der Kanutour nicht zulassen oder behördliche Anweisungen dies verlangen. In diesem Fall werden Sie so schnell wie möglich von uns informiert und bemühen wir uns um einen Ersatztermin oder zahlen bereits eingegangene Beträge zurück. Ein weiterer Anspruch besteht nicht.
Wir behalten uns vor in der Vor-und Nachsaison aus organisatorischen Gründen bestimmte Tagestourstrecken nicht anzubieten. Muss eine begonene Tour wegen Undurchführbarkeit abgebrochen werden, gilt die Tour als durchgeführt.
Wir führen keine Kanutouren durch mit alkoholisierten Personen. Der Genuss von Alkohol während der Kanutour ist gestattet im Rahmen der gesetzlichen Regelungen der Bundeswasserstraße. mosel-kanutours ist berechtigt, Touren bis zur letzten Minute entschädigungslos abzusagen, wenn Gruppenmitglieder erkennbar alkoholisiert zum vereinbarten Tourtermin erscheinen.
6. Haftung
Die Haftung von mosel-kanutours aus dem Vertag für alle Schäden, außer Personenschäden, ist auf das dreifache des Reisepreises beschränkt, soweit mosel-kanutours den Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt hat. Eine Haftung ist insbesondere ausgeschlossen für Verlust und Beschädigung von Eigentum des Kunden (elektrische Geräte !) vor, während oder nach einer Kanutour, z. B durch Kenterung eines Bootes. Wir arbeiten mit Kooperationspartnern zusammnen, diese sind in der Leistungsbeschreibung benannt. Wir haften nicht für Leistungsstörungen, die durch die Arbeit der Kooperationspartner verursacht wird..
7. Verhalten Die Teilnahme an einer Kanutour erfolgt auf eigene Gefahr und ist mit dem Risiko einer Kenterung verbunden. Auf dieses Risiko wird hiermit ausdrücklich hingewiesen.
Das Tragen von Schwimmhilfen ist Pflicht. Verweigert der Kunde dies, ist mosel-kanutours.de, vertreten durch die Mitarbeiter vor Ort, berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen. Das Ablegen der Schwimmwesten während einer Kanutour geschieht auf eigene Gefahr. Haftungsansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen. Wir weisen vorsorglich darauf hin daß mosel-kanutours nicht haftet für Material und Personenschäden, die durch das Verhalten der Kunden verursacht werden.
Während der Kanutour besteht ein Alkoholverbot im Rahmen der gesetzlichen Richtlinien für Bundeswasserstraßen. Teilnehmer haben sich so zu verhalten, daß eine Gefährdung Dritter ausgeschlossen ist. Die Teilnehmer einer Kanutour haben sich strikt an die Bestimmungen und die Beschilderungen der Bundeswasserstraße zu halten. Teilnehmer einer Kanutour sind verpflichtet, die Fahrrinne der Bundeswasserstraße nur zum Queren oder Anlegen zu befahren.
7a Kanuguides
Die Kanutouren können aus Sicherheits-und Servicegründen durch einen Mitarbeiter begleitet werden. Kanuguides leisten Hilfestellungen auf dem Wasser beim Handling der Boote und sorgen für eine geordnete Fahrt im Sinne der Bundeswasserstraße. Die Verantwortung für Handlungen und Entscheidungen, auch der minderjähriger Personen während der Kanutour, bleiben jedoch beim Kunden, bzw der Gruppenleitung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß mit der Begleitung durch einen Guide keine Übertragung der Verantwortung für die körperliche Unversehrtheit der Gruppe auf mosel-kanutours oder seine Mitarbeiter geschieht. Sollte von der Gruppe die Vorgabe bestehen, daß ein ausgebildeter Rettunsgschwimmer die Gruppe zu begleiten hat, muß uns dies ausdrücklich mitgeteilt werden.
8. Personen- und Gepäckbeförderung
mosel-kanutours führt keine Personenbeförderung durch. Wir behalten uns vor, Fremdunternehmen bzw. ÖPNV-Unternehmen mit der Personenbeförderung zu beauftragen.
Der Personentransport ist im Leistungspreis der angebotenen Kanutouren als Option enthalten. Eine Gepäckbeförderung kann vereinbart werden.
9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Leistungen unseres Angebots nicht wahr infolge vorzeitiger Rückreise, Abbruch der Kanutour infolge Ereignissen wie schlechtes Wetter u. ä., die mosel-kanutours.de nicht zu vertreten hat, so haben Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung des Preises im Ganzen oder in Teilen.
10. Boote und Material
Für die Kanutour werden von mosel-kanutours Boote, Paddel, Schwimmwesten, Packsäcke oder Tonnen gestellt. Die Gegenstände sind pfleglich zu behandeln und in gereinigtem Zustand zurückzugeben. Die Gegenstände sich nicht gegen Diebstahl oder Beschädigung versichert, für Verlust oder Beschädigung haftet der Kunde. Der Wiederbeschaffungspreis ist der Neupreis. In Ausnahmefällen kann es dazu kommen, daß der gebuchte Bootstyp am Tag der Tour nicht zur Verfügung steht. In diesem seltenen Fall stellen wir dem Kunden einen gleichwertigen Bootstyp zu Verfügung, Mit Vertragsabschluss akzeptiert der Kunde diese Regelung.
10a. Bergung
Es kommt selten vor, macht aber viel Arbeit. Wir berechnen die Bergung von gekenterten oder abgetriebenen Booten mit 40 € p/Mitarbeiter und Stunde. Werden Kanutouren aus Witterungs- oder anderen Gründen abgebrochen, so ist der Kunde verpflichetet, Boot und Ausrüstung vor Ort so abzulegen, daß wir anfahren und das Material abtransportiren können. Ansonsten werden auch diese Kosten mit den o.g. Stundensatz berechnet.
11. Sonderleistungen
Übernachtungen in Hotels, Pensionen oder Zeltplätzen können von mosel-kanutours organisiert werden. Sie sind jedoch, falls nicht ausdrücklich in unseren Veröffentlichungen ausgeschrieben, eine kostenlose Serviceleistung und nicht Vertragsbestandteil. Rabatte, die wir den Kunden einräumen, wie z.B. Familienrabatt und Herbstrabatt können nicht aufaddiert werden. Es gilt der jeweils für den Kunden günstigste Prozentsatz.
12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem Ende der Reise zu erbringen. Die Ansprüche des Kunden verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag der das Ende der vertraglich vereinbarten Leistung darstellt.
13.Gültigkeit
Für den Fall, daß eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollte, betrifft dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kanuvermietung
1. Wir übergeben Ihnen die Boote und Material in einsatzfähigem Zustand.
Bei Übergabe hat der Mieter die ordnungsgemäße Beschaffenheit der entliehenen Gegenstände zu prüfen u. ggf. Mängel anzuzeigen.
2. Beachten Sie die für das jeweilige Boot vorgeschriebene max. Personenzahl
3. Nach dem Ende der Ausleihzeit hat der Mieter das Boot u. Material gereinigt zu übergeben und evtl. Schäden anzugeben. Bei groben Verschutzungen erheben wir eine Reinigungspauschale von 10 €.
4. Die Benutzung von Schwimmwesten ist Pflicht und Bestandteil des Mietvertrags.
5. Bei starkem Regen, Gewitter, Hagel, Sturm und anbrechender Dunkelheit ist der Fahrbetrieb zu ihrer eigenen Sicherheit einzustellen.
6. Wir können keine Garantie übernehmen, daß Boote und Material, so wie in unseren Angeboten veröffentlicht, auch jederzeit zur Verfügung stehen. Wir empfehlen daher in der Hochsaison eine Abfrage. Reservierungen für die Kanuvermietung für eine 2 stündige oder 4 stündige Miete werden für Samstage, Sonntage und Brückentage nicht angenommen.
7. Der Mieter ist grundsätzlich für die gesamte Mietdauer verantwortlich für Boot und Ausrüstung, also auch während eines Landaufenthalts. Boote und Ausrüstung sind nicht gegen Diebstahl oder Beschädigung versichert. Wir weisen vorsorglich darauf hin, daß eine etwaige Privathaftpflichtversicherung des Mieters in der Regel keine Deckung für Schäden an Mietgegenständen leistet.
Der Mieter trägt in Falle eines Verlustes die Kosten der Wiederbeschaffung. Der Wiederbeschffungspreis ist der Neupreis.
8. Keine Rückerstattung bei vorzeitiger Beendigung der Ausleihzeit
9. Bezahlung geschieht je nach Vereinbarung in bar bei Abholung oder durch anteilige Vorausüberweisung auf unser Konto. Mietpreise sind Abholpreise ohne Boots-und Personentransport. Die Bootsanlieferung oder Abholung wird gesondert berechnet.
10. Mit der Übernahme des Materials akzeptiert der Kunde die Geschäftsbedingungen.
11. Verhalten: es gilt Abschitt 7 unserer ABG zur Durchführung von Kanutouren.
Allgemeine Geschäftsbedinungen
Fahrradvermietung
1. Wir übergeben Ihnen die Fahrräder in einsatzfähigem Zustand.
Bei Übergabe hat der Mieter die ordnungsgemäße Beschaffenheit der entliehenen Gegenstände zu prüfen u. ggf. Mängel anzuzeigen
2. Keine Rückerstattung bei vorzeitiger Beendigung der Ausleihzeit
3. Wir können keine Garantie übernehmen, daß Fahrräder so wie in unseren Angeboten veröffentlicht, auch jederzeit zur Verfügung stehen. Wir empfehlen daher in der Hochsaison eine rechtzeitige Reservierung.
4. Der Mieter ist verpflichtet, die Wahl seiner Kleidung der Betätigung des Fahrradfahrens anzupassen. Wir haften nicht für verschmutzte Bekleidung
5. Die Fahrräder werden von uns täglich gewartet. Sollte es trotzdem zu einer Reifenpanne oder einem technischen Defekt kommen, der sie hindert die Fahrt fortzusetzen, leisten wir in der Regel Ersatz vor Ort.
6. Der Mieter ist nicht befugt, ohne Rücksprache mit uns Reparaturaufträge an den Mieträdern an Dritte zu vergeben. Die Kosten der Reparatur gehen in diesem Fall zu Lasten der Mieter.
7. Der Mieter ist grundsätzlich für die gesamte Mietdauer verantwortlich für die Mieträder. Mietfahrräder sind nicht gegen Diebstahl oder Beschädigung versichert. Wir weisen vorsorglich darauf hin, daß eine etwaige Privathaftpflichtversicherung des Mieters in der Regel keine Deckung für Schäden oder Verlust von Mietgegenständen leistet.
Der Mieter trägt in Falle eines Verlustes die Kosten der Wiederbeschaffung. Der Wiederbeschaffungspreis ist der Neupreis.
8. Die Bezahlung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, in bar bei Fahrtantritt oder als anteilige Vorauszahlung auf unser Konto.
Mietpreise sind Abholpreise. Transportkosten werden gesondert berechnet.